Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von
drive in motion – Automotive Events GmbH

drive in motion – Automotive Events GmbH
c/o Quadis Treuhand AG
Pletschenstrasse 20
CH – 3952 Susten
Leuk / VS

Telefon: +49 151 42 48 90 89
E-Mail: contact@drive-in-motion.com

1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung stehen, sind Verträge mit drive in motion über die Organisation und Durchführung von Touren mit den in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung näher bezeichneten Kraftfahrzeugen bzw. von Fahrertrainings entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Die Rechte und Pflichten von drive in motion und dem Kunden ergeben sich aus den zwischen drive in motion und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, den Veranstaltungsbeschreibungen, diesen Geschäftsbedingungen, den Teilnahmebedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsdokumenten haben die Vereinbarungen, die Veranstaltungsbeschreibungen und die Teilnahmebedingungen in dieser Reihenfolge Vorrang vor diesen AGB.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn drive in motion hat diese unterschriftlich anerkannt hat.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die Veranstaltungsbeschreibungen von drive in motion stellen verbindliche Angebote dar, die beschriebene Veranstaltung zu buchen. Durch das Absenden der Bestellung (Klick auf den Button „Jetzt kaufen“) auf der Website von drive in motion wird dieses Angebot angenommen und damit der Vertrag abgeschlossen.
Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular von drive in motion kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Vertragstext wird bei drive in motion gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.

2.2. Alternativ zur Onlinebuchung gemäß Punkt 2.1 besteht auf Wunsch des Kunden die Möglichkeit, diesem ein schriftliches Angebot per Brief, Fax oder E-Mail zu übermitteln. Mit schriftlicher (Brief, Fax, E-Mail) Bestätigung desselben an drive in motion durch den Kunden ist der Vertrag geschlossen.

2.3. Von drive in motion im Rahmen der Vermittlung, dem Vertrieb oder der Erbringung von Leistungen eingeschaltete Dritte sind nicht bevollmächtigt, für drive in motion Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, mit denen die Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung oder der Inhalt des Vertrages geändert werden.

2.4. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Veranstaltungspreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, und er wird insbesondere den entsprechenden Preis, unabhängig von der Gültigkeit oder der Rechtswirkung des Vertrags mit diesen weiteren Teilnehmern und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben auf die erste Aufforderung von drive in motion hin bezahlen.

2.5. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Bei Vertragsabschluss werden 100% des Veranstaltungspreises sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.2. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist drive in motion berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird drive in motion dem Kunden die entsprechenden Annullierungskosten gemäß Ziffer 6 berechnen.

3.3. Ohne vollständige Zahlung des Veranstaltungspreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Leistungen.

3.4 Forderungen des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung von drive in motion verrechnet werden.

3.5 Für die den Kunden zur Nutzung überlassenen Fahrzeugen besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt. Zur Sicherung aller Forderungen von drive in motion aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden, insbesondere der Ansprüche auf die Kosten der Versicherung einschließlich des Selbstbehaltes sowie alle Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche stellt der Kunde vor Veranstaltungsbeginn eine Kaution. Die Höhe der Kaution ist abhängig von der jeweiligen Veranstaltung und vom gewählten Fahrzeugtyp und wird in der Veranstaltungsbeschreibung näher geregelt.

4. LEISTUNG

4.1. Leistungen werden von drive in motion professionell und mit aller Sorgfalt erbracht. Der Kunde hat Kenntnis und ist einverstanden, dass drive in motion Leistungen durch von ihr beauftragte Dritte erbringen lassen kann.

4.2. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen (gemäß Prospektangaben oder Vertrag), so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Drive in motion behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Abschluss des Vertrages informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

4.3. Drive in motion ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Leistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht vorhersehbar waren und nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden sowie soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen (z.B. wenn Kooperationspartner vor Ort oder Leistungsträger unerwartet aus organisatorischen, technischen oder
sicherheitstechnischen Gründen den Verlauf einer Tour, den Transport oder ähnliches ändern). Etwaige Änderungen, auch kurzfristig, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.4. Drive in motion wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren.

4.5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt: a) unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten, b) die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, sofern drive in motion in der
Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem eigenen Angebotsspektrum anzubieten oder c) die Teilnahme an einer minderwertigen Veranstaltung sowie die Rückerstattung des Preisunterschieds zu verlangen.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Tagen nach der Mitteilung über die Änderung der Leistung oder die Absage der Veranstaltung bei drive in motion geltend zu machen.

4.6. Preiserhöhungen sind bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Eine Preiserhöhung von mehr als 10 % gilt als wesentliche Vertragsänderung im Sinne von Ziffer 4.5.

5. Widerrufsrecht

Auch wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm kein Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312g BGB zu. Die Veranstaltung ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist und für die damit gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht besteht.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN / UMBUCHUNG

6.1. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, so kann drive in motion anstelle des vereinbarten Teilnehmerpreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Kosten und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Teilnehmerpreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von drive in motion zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.

6.2. Anstelle einer konkreten Berechnung gemäß Ziffer 6.1 ist drive in motion berechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnehmerpreis – gemäß der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:

▪ bis 30 Tage vor Veranstaltung: 40% des Teilnehmerpreises
▪ bis 14 Tage vor Veranstaltung: 70% des Teilnehmerpreises
▪ ab dem 14. Tag vor Veranstaltung: 90% des Teilnehmerpreises
▪ weniger als 2 Tage vor Veranstaltung: 100% des Teilnehmerpreises

Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei drive in motion maßgeblich.

6.3. Die Übertragung der vertraglichen Leistungen an eine Drittperson, welche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Das Recht der Übertragung steht unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Unternehmen und Vertragspartner die Änderung akzeptieren. Die Drittperson und der Kunde haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises sowie für die durch diese Übertragung und Umbuchung entstehenden Mehrkosten.

7. ANNULLIERUNG / KÜNDIGUNG

7.1 Drive in motion kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung annullieren, wenn sie:
a) in der jeweiligen Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Bestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Frist zur Mitteilung der Annullierung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung verwiesen hat.

7.2. Die Annullierung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstag dem Kunden gegenüber zu erklären. Sofern die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde auf den Teilnehmerpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Alternativ ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn drive in motion in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem eigenen Angebotsspektrum anzubieten.

7.3. Drive in motion kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Ausschreibung wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Bei Kündigung gemäß Ziffer 8.3 behält drive in motion den Anspruch auf den Teilnehmerpreis.

7.4 Sowohl der Kunde als auch drive in motion haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert drive in motion den Anspruch auf den vereinbarten Teilnehmerpreis, ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Teilnehmerpreises seine nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen.

8. HAFTUNG

8.1. Für Schäden eines Teilnehmers haftet drive in motion sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen von drive in motion beachtet hat.

8.2. drive in motion haftet nicht für Schäden, die aus einer Zuwiderhandlung des Kunden gegen die Anweisungen und Sicherheitshinweise von drive in motion resultieren oder für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden. Ebenso wenig haftet drive in motion dem Kunden, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind, sowie auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches drive in motion oder ein Leistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

8.3. drive in motion haftet zudem nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, sodass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von drive in motion sind.

8.4. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel der vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber drive in motion erfolgen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

9. KOMMUNIKATION

Kunden stehen für Fragen inhaltlicher oder organisatorischer Art folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
– Per E-Mail unter contact@drive-in-motion.com
– Per Telefon unter +49 151 42 48 90 89

10. ONLINE-STREITBEILEGUNG UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLE

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der Webadresse https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Wir sind weder dazu bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail lautet: contact@drive-in-motion.com

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen drive in motion und dem Kunden findet
ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz von drive in motion für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
zuständig, sofern durch die Streitigkeit kein ausschließlicher Gerichtstand begründet wird. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in
dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

11.4 Alle vertraglichen Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.

TEILNAHME- & NUTZUNGSBEDINGUNGEN / HAFTUNG FÜR TOUREN

1. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind während der Veranstaltung die zum Zeitpunkt der Veranstaltung am Veranstaltungsort gültigen Vorschriften und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Angaben dazu finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Des Weiteren erhalten Sie am Veranstaltungstag ein Informationsblatt mit den aktuellen, während der spezifischen Veranstaltung einzuhaltenden Regelungen.

2. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, uns auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.

3. Wir sind berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Instruktorenvorgaben missachtet, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

4. Während der Veranstaltung ist den Anweisungen unserer Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

5. Für Fahrer gilt bis zum Abschluss des letzten fahrerischen Teils der Veranstaltung striktes Alkoholverbot Wir behalten uns das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z.B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.

6. Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.

7. Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. wir behalten unseren Anspruch auf den Preis.

8. Bei der Veranstaltung werden Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung erstellt. Wir sind berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, es insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.

9. Wir stellen den Teilnehmern das jeweilige Fahrzeug ausschließlich zur Nutzung und Teilnahme an der Veranstaltung zur Verfügung. Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an dem Fahrzeug, gleichgültig ob diese verschuldet oder unverschuldet zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer. Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Betriebskosten tragen wir. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so sind wir nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemühen wir uns um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

TEILNAHME- & NUTZUNGSBEDINGUNGEN / HAFTUNG FÜR FAHRERTRAININGS

Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung von drive in motion ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

1. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind während der Veranstaltung die zum Zeitpunkt der Veranstaltung am Veranstaltungsort gültigen Vorschriften und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Angaben dazu finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Des Weiteren erhalten Sie am Veranstaltungstag ein Informationsblatt mit den aktuellen, während der spezifischen Veranstaltung einzuhaltenden Regelungen.

2. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch uns Einsicht in diese zu gewähren.

3. Wir sind berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Instruktorenvorgaben missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.

4. Bei Trainingsfahrten auf Schnee & Eis besteht Anschnallpflicht sowie Einhaltung der Streckenordnung.

Wir behalten uns vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.

5. Während des Kurses ist den Anweisungen unserer Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient. Die zur Verfügung gestellten Telemetrie-Geräte dienen der Ermittlung der optimalen Fahrlinie sowie der Brems- und Querbeschleunigungsdaten. Aufgrund der vorgegebenen Einstellung erfolgt mit ihnen keine Messung und Speicherung von Runden- oder Wegstreckenzeiten, weshalb eine Veränderung der Geräteeinstellungen durch den Teilnehmer untersagt ist.

6. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! Wir behalten uns das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z.B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.

7. Wir behalten uns das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.

8. Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. wir behalten unseren Anspruch auf den Preis.

9. Der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfe versichert jeden Teilnehmer mit einer Personenunfallversicherung (Maximale Invaliditätsleistung: EUR 100.000,00). Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne unsere Zustimmung unmittelbar bei der Versicherung geltend machen. Die Versicherung leistet direkt an die versicherte Person. Details zu den Versicherungsbedingungen können jederzeit bei uns eingesehen und/oder angefordert werden. Für die Veranstaltungen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, durch die Schadensfälle, die durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters und ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, abgedeckt sind.

10. Für Schäden eines Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren beachtet hat. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 16 Jahre. Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet der Veranstalter nicht. Für Schäden, die ein Teilnehmer an der Teststrecke verursacht hat haftet der Teilnehmer. Sofern drive in motion für die entstandenen Kosten in Vorlage tritt, verpflichtet sich der Teilnehmer, diese gegen Kostennachweis zu erstatten.

11. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor das Teilnehmerfahrzeug führt und hierdurch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung von drive in motion und des Instruktors, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus. Dies gilt nicht, sofern es sich um Körperschäden handelt. In einem solches Fall haften drive in motion und der Instruktor nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.

12. Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass wir Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnehmen. Wir sind berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, es insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.

13. Wird dem Teilnehmer ein Fahrzeug von uns zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an dem Fahrzeug, gleichgültig ob diese verschuldet oder unverschuldet zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer. Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Betriebskosten tragen wir. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko Versicherungsschutz mit 10.000,00 Euro Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so sind wir nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemühen wir uns um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

Stand August 2023